CRITERIOS DEL DERECHO INTERNACIONAL PARA MEDIDAS MILITARES PREVENTIVAS

Neue Bedrohungsszenarien wie die unkontrollierte Proliferation von Massenvernichtungswaffen, der internationale Terrorismus und das Aggressionpotential von Regimen, die in Distanz zur internationalen Gemeinschaft stehen, geben der Debatte über vorbeugende Maßnahmen unter Einschluß von Militäreinsätz...

Full description

Autores:
Tipo de recurso:
article
Fecha de publicación:
2015
Institución:
Pontificia Universidad Javeriana
Repositorio:
Repositorio Universidad Javeriana
Idioma:
deu
OAI Identifier:
oai:repository.javeriana.edu.co:10554/26124
Acceso en línea:
http://revistas.javeriana.edu.co/index.php/internationallaw/article/view/14018
http://hdl.handle.net/10554/26124
Palabra clave:
derecho a la autodefensa; defensa preventiva; sistema de seguridad colectiva de la ONU; estrategia de seguridad de los Estados Unidos; responsabilidad fiduciaria del consejo de seguridad; organismos regionales
Sicherheitssystem; Sicherheitsdoktrin der Vereinigten Staaten; treuhänderische Verantwortung des UN-Sicherheitsrats; Regionalorganisationen
Rights
openAccess
License
Copyright (c) 2016 Matthias Herdegen
Description
Summary:Neue Bedrohungsszenarien wie die unkontrollierte Proliferation von Massenvernichtungswaffen, der internationale Terrorismus und das Aggressionpotential von Regimen, die in Distanz zur internationalen Gemeinschaft stehen, geben der Debatte über vorbeugende Maßnahmen unter Einschluß von Militäreinsätzen Nahrung. Vor allem dieNationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten von 2002, die in der neuen Fassung vom März 2006 bekräftigt worden ist, nimmt ein Selbstverteidigungsrecht im Vorfeld eines bewaffneten Angriffs in Anspruch, der mit mehr oder weniger großer Wahrscheinlichkeit erwartet wird. Diese umstrittene Sicherheitsdoktrin verdient eine Analyse ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Schwächen, die von der alliierten Invasion des Irak abstrahiert. Jenseits eines unmittelbar drohenden Angriffs kann das bloße Risiko eines massiven Angriffs militärische Maßnahmen der Selbstverteidigung allenfalls unter höchst strikten Bedingungen rechtfertigen. Erforderlich ist die Evidenz des hohen Risikos eines bewaffneten Angriffs, die sich vorzugsweise auf einen Beschluß des UN-Sicherheitsrats oder einer Regionalorganisation stützen kann. In jedem Fall ist die vorrangige Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der UN-Charta zu respektieren. Auf der anderen Seite muß dieses Weltdirektorium stärker als in der Vergangenheit seiner treuhänderischen Verpflichtung gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft nachkommen. Das neue Konzept einer aufkeimenden kollektiven Interventionspflicht zugunsten der Menschenrechte und anderer Grundwerte gibt dieser Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats Nahrung. Wenn das UN-Sicherheitssystem keinen wirksamen Schutz zu gewähren vermag, haben Maßnahmen von Regionalorganisationen gegenüber einseitigen Maßnahmen einzelner Staaten den Vorrang.