CRITERIOS DEL DERECHO INTERNACIONAL PARA MEDIDAS MILITARES PREVENTIVAS
Neue Bedrohungsszenarien wie die unkontrollierte Proliferation von Massenvernichtungswaffen, der internationale Terrorismus und das Aggressionpotential von Regimen, die in Distanz zur internationalen Gemeinschaft stehen, geben der Debatte über vorbeugende Maßnahmen unter Einschluß von Militäreinsätz...
- Autores:
- Tipo de recurso:
- article
- Fecha de publicación:
- 2015
- Institución:
- Pontificia Universidad Javeriana
- Repositorio:
- Repositorio Universidad Javeriana
- Idioma:
- deu
- OAI Identifier:
- oai:repository.javeriana.edu.co:10554/26124
- Acceso en línea:
- http://revistas.javeriana.edu.co/index.php/internationallaw/article/view/14018
http://hdl.handle.net/10554/26124
- Palabra clave:
- derecho a la autodefensa; defensa preventiva; sistema de seguridad colectiva de la ONU; estrategia de seguridad de los Estados Unidos; responsabilidad fiduciaria del consejo de seguridad; organismos regionales
Sicherheitssystem; Sicherheitsdoktrin der Vereinigten Staaten; treuhänderische Verantwortung des UN-Sicherheitsrats; Regionalorganisationen
- Rights
- openAccess
- License
- Copyright (c) 2016 Matthias Herdegen
Summary: | Neue Bedrohungsszenarien wie die unkontrollierte Proliferation von Massenvernichtungswaffen, der internationale Terrorismus und das Aggressionpotential von Regimen, die in Distanz zur internationalen Gemeinschaft stehen, geben der Debatte über vorbeugende Maßnahmen unter Einschluß von Militäreinsätzen Nahrung. Vor allem dieNationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten von 2002, die in der neuen Fassung vom März 2006 bekräftigt worden ist, nimmt ein Selbstverteidigungsrecht im Vorfeld eines bewaffneten Angriffs in Anspruch, der mit mehr oder weniger großer Wahrscheinlichkeit erwartet wird. Diese umstrittene Sicherheitsdoktrin verdient eine Analyse ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Schwächen, die von der alliierten Invasion des Irak abstrahiert. Jenseits eines unmittelbar drohenden Angriffs kann das bloße Risiko eines massiven Angriffs militärische Maßnahmen der Selbstverteidigung allenfalls unter höchst strikten Bedingungen rechtfertigen. Erforderlich ist die Evidenz des hohen Risikos eines bewaffneten Angriffs, die sich vorzugsweise auf einen Beschluß des UN-Sicherheitsrats oder einer Regionalorganisation stützen kann. In jedem Fall ist die vorrangige Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der UN-Charta zu respektieren. Auf der anderen Seite muß dieses Weltdirektorium stärker als in der Vergangenheit seiner treuhänderischen Verpflichtung gegenüber der gesamten internationalen Gemeinschaft nachkommen. Das neue Konzept einer aufkeimenden kollektiven Interventionspflicht zugunsten der Menschenrechte und anderer Grundwerte gibt dieser Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats Nahrung. Wenn das UN-Sicherheitssystem keinen wirksamen Schutz zu gewähren vermag, haben Maßnahmen von Regionalorganisationen gegenüber einseitigen Maßnahmen einzelner Staaten den Vorrang. |
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